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Allgemeines
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Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt,
wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden
sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie
nicht schriftlich von der EuroGAT24 GmbH bestätigt worden sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbedingung
abzutreten.
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Angebot und Vertragsabschluss
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn die EuroGAT24 GmbH eine Bestellung des
Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt
für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die EuroGAT24 GmbH
behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit
sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von der EuroGAT24
GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen
gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher
Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da
unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
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Preise
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und
Frachtversicherung, inklusive der jeweils am Auslieferungstag
gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab
deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen
bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der EuroGAT24 GmbH an die in
ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der EuroGAT24 GmbH
genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare
Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung
etc. berechtigt die EuroGAT24 GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als
Grundlage, Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages
berechtigen die EuroGAT24 GmbH zur Preisanpassung.
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Liefer- und Leistungszeit
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Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die EuroGAT24 GmbH.
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener
rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der
EuroGAT24 GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und
Teilleistung als selbstständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht
ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die
dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen. Hierzu zählen u.a. Betriebsstörungen oder Streiks etc.,
gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer
keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Die EuroGAT24 GmbH ist im Fall von Liefer- und
Leistungsverzögerungen, die nicht vn ihr zu vertreten sind,
berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger
als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert
sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der
EuroGAT24 GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände
kann sich die EuroGAT24 GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden
unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug,
die die EuroGAT24 GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag.
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Versendung und Gefahrenübergang
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Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den
Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager der Stauff Systec GmbH oder des Unterlieferanten
verlassen hat. Bei Sendungen an die Stauff Systec GmbH trägt der
Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis
zum Eintreffen der Ware bei der Stauff Systec GmbH, sowie die
gesamten Transportkosten.
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Zahlungsbedingungen
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Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar,
per Nachnahme - Bar, Nachnahme - Verrechnungsscheck, Nachnahme - Euroscheck
oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers.
Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden,
wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist
zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können
gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt
oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die EuroGAT24 GmbH
zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere
vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden
ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von der
EuroGAT24 GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn die EuroGAT24 GmbH andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält die EuroGAT24 GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt,
Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die EuroGAT24 GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen
Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom
Verzugszeitpunkt an ist die EuroGAT24 GmbH berechtigt, Zinsen
in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt
die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die EuroGAT24 GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
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Eigentumsvorbehalt
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Die Auslieferung der Ware erfolgt durch den Hersteller Stauff Systec GmbH.
Die EuroGAT24 GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus
der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder
noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung
der gelieferten und noch im Eigentum der EuroGAT24 GmbH
stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Stauff Systec GmbH,
ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Stauff Systec GmbH erwachsen
können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die
Stauff Systec GmbH Miteigentümerin an den neuentstandenen Produkten,
im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu der
mitverwendeten fremden Ware. Wird die von der Stauff Systec GmbH
gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden,
so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte
an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt
diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Stauff Systec GmbH.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die EuroGAT24 GmbH ab.
Die EuroGAT24 GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an
sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltware wird
der Käufer auf das Eigentum von der EuroGAT24 GmbH hinweisen und
diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe
Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug- insbesondere nach
Nichteinlösung von Schecks - ist die EuroGAT24 GmbH berechtigt,
ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen,
nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware
unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich
entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die
Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst
wird, auf Anforderung von der EuroGAT24 GmbH, die erhaltene
Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an
die Stauff Systec GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie
der Pfändung der Vorbehaltsware durch die EuroGAT24 GmbH liegt -
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%,
so wird der EuroGAT24 GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die
Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25%
übersteigen.
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Gewährleistung
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Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Stauff Systec GmbH
gelieferten Produkte 24 Monate, falls nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,
sind wir nach Wahl der Stauff Systec GmbH berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen,
wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung
dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Stauff Systec
GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von
einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die
Stauff Systec GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer
ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät
bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer
genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer
sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit der die Ware geliefert
wurde, an die Stauff Systec GmbH in der Originalverpackung zu
senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Stauff Systec
GmbH über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der
Stauff Systec GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer ein
Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses
mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandentschädigung zugunsten
der Stauff Systec GmbH in Höhe von EURO 50,00, oder gegen Nachweis
ein sich ergebender, angemessener höherer Betrag (z.B. bei
Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser
der Stauff Systec GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart.
Grund hierfür ist bei der Stauff Systec GmbH entstehende
Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der
Stauff Systec GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die EuroGAT24 GmbH
oder die Stauff Systec GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffende
Untersuchungs- und Rügepflicht der § 377 und § 378 HGB bleibt
unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich
auf die Reparatur oder den Austausch der defekten Liefergegenstände.
Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch die Stauff Systec GmbH
die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Waren verloren
gehen, so ist dieses Risiko vom Auftragsgeber zu tragen.
Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige
Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen
die Fälligkeit des Kaufanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung
sei durch die Stauff Systec GmbH schriftlich anerkannt und
rechtskräftig festgestellt.
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Software
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Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem
Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,
d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung
überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte
haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden
Schaden. Darüber hinaus gelten die besonderen Lizenz- und
sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme
der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
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Sonstige Schadenersatzansprüche
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Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden
bei Vertragsabschluss haften die EuroGAT24 GmbH und die Stauff Systec GmbH nur, wenn
ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
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Anwendbares Recht
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Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der EuroGAT24 GmbH und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere
nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht
(EKA;EKAK, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen
ist, wird der Firmensitz der EuroGAT24 GmbH als Gerichtsstand für alle sich mittel- und
unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten
vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
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Datenschutz
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Die EuroGAT24 GmbH und die Stauff Systec GmbH sind berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen,
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser
Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert
und weiterverarbeitet werden.
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Export
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Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren
nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf.
Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das
Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die
Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbindung
der Ware einzuholen.
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Widerrufsrecht Fernabsatzgesetz
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Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des
Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der
Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen.
Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an
den Firmenssitz der Stauff Systec GmbH.
Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts trägt der
Verbraucher bis zu einem Bestellwert von EURO 40,00 die Rücksendekosten,
bei Rücksendungen von Waren die den Bestellwert von EURO 40,00
übersteigen gilt folgende Regelung:
Kleinteile sind als Standard Postpaket mit dem Vermerk
"Gebühr zahlt Empfänger" zurückzusenden. Wird durch den Rücksender
ein anderer Versandweg gewählt, übernimmt die Stauff Systec GmbH
lediglich die Kosten in Höhe der Kosten, die bei einem Standard
Paket der Deutsche Post AG entstanden wären.
Großteile wie Monitore, Drucker, Fernseher etc. lässt
die Stauff Systec GmbH nach schriftlicher Benachrichtigung des
Widerrufes durch den Kunden über beauftragte Unternehmen
direkt beim Kunden abholen.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind grundsätzlich:
Software, CDs, DVDs, CD-ROMs und Videos, die vom Verbraucher
entsiegelt wurden. Das gleiche gilt für alle Waren, die spezifisch
nach Kundenvorgaben erstellt oder gefertigt wurden.
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